Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker rechnen meist nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker ab. Die Kostenübernahme ist je nach Versicherung unterschiedlich.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Erstgespräch kostet häufig etwa 80 bis 180 Euro, Folgetermine meist rund 45 bis 90 Euro.
- Abgerechnet wird oft nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker. Die Honorare können je nach Aufwand variieren.
- Gesetzliche Krankenkassen übernehmen Heilpraktikerleistungen grundsätzlich nicht.
- Private Krankenversicherungen und Zusatzversicherungen übernehmen Kosten je nach Tarif ganz oder teilweise.
- Klären Sie die Kostenübernahme vor Behandlungsbeginn mit Ihrer Kasse oder Versicherung. Heilversprechen sind unzulässig.
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Helga Kober
Heilpraktikerin
